Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.

So wird dieser AVV abgeschlossen: Mit Abschluss des Hauptvertrages (Bestellung eines Tarifs unter Bestätigung der AGB und dieses AVV) im Online-Registrierungsformular kommt dieser AVV automatisch und untrennbar zum Hauptvertrag zustande. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich (§ 28 Abs. 9 DSGVO erlaubt elektronische Form).

Inhalt

  1. Parteien des Vertrages
  2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  3. Weisungsrecht des Verantwortlichen
  4. Pflichten des Auftragsverarbeiters
  5. Personal und Vertraulichkeit
  6. Technisch-organisatorische Maßnahmen
  7. Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Subprozessoren)
  8. Unterstützung des Verantwortlichen
  9. Mitteilungspflichten bei Datenschutzverletzungen
  10. Kontrollrechte des Verantwortlichen
  11. Beendigung der Verarbeitung
  12. Haftung
  13. Schlussbestimmungen

Anlagen:

  1. Anlage 1 — Beschreibung der Verarbeitung
  2. Anlage 2 — Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  3. Anlage 3 — Subprozessoren-Liste (siehe /subprozessoren.html)

§ 1 Parteien des Vertrages

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO: der Kunde, der mit dem Anbieter den Hauptvertrag (Tarif-Buchung) abgeschlossen hat. Die konkreten Daten ergeben sich aus dem Kundenkonto.

Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO:

[FIRMA_NAME_VOLLSTÄNDIG]
[STRASSE_HAUSNUMMER]
[PLZ_ORT_LAND]
E-Mail: hallo@pinkepinke.tools

§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

§ 3 Weisungsrecht des Verantwortlichen

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

§ 5 Personal und Vertraulichkeit

§ 6 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

§ 7 Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Subprozessoren)

§ 8 Unterstützung des Verantwortlichen

§ 9 Mitteilungspflichten bei Datenschutzverletzungen

§ 10 Kontrollrechte des Verantwortlichen

§ 11 Beendigung der Verarbeitung

§ 12 Haftung

§ 13 Schlussbestimmungen

Anlage 1 — Beschreibung der Verarbeitung

Gegenstand und Zweck der Verarbeitung

Bereitstellung einer SaaS-Lösung zur sprachbasierten Erstellung von Angeboten im Handwerksbereich (Angebote via Sprache für Fliesenleger und verwandte Gewerke).

Art der Verarbeitung

Datenkategorien (Endkunden des Verantwortlichen)

Kategorien betroffener Personen

Verarbeitungsorte

Hauptverarbeitung: [REGION_RAILWAY_z.B._EU_FRANKFURT]. Subprozessoren: gemäß Anlage 3.

Dauer der Verarbeitung

Für die Dauer des Hauptvertrages zuzüglich der Frist zur Datenrückgabe oder -löschung gemäß § 11 dieses AVV.

Anlage 2 — Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Zutrittskontrolle: Hosting bei zertifizierten Rechenzentrumsbetreibern (Railway, Cloudflare) mit physischer Zugangskontrolle, Videoüberwachung und 24/7-Sicherheit. Keine eigenen physischen Server.

Zugangskontrolle: Authentifizierung via E-Mail + Passwort. Passwörter werden mit bcrypt gehasht (Cost-Faktor 12). Session-Token (JWT) mit 30-tägiger Gültigkeit. Brute-Force-Schutz auf Login-Endpunkten via Rate-Limiting.

Zugriffskontrolle: Rollenbasierte Berechtigungen (User, Admin). Datenbankzugriff nur über parametrisierte Queries (Schutz vor SQL-Injection). Admin-Funktionen geschützt durch separates Secret. Datenbank-Berechtigungen folgen dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe.

Trennungskontrolle: Mandantentrennung durch user_id-Foreign-Key in allen Datentabellen. Jeder Datenzugriff erfolgt mit User-Scope-Filter.

Pseudonymisierung: Personenbezogene Daten werden in Logs durch User-IDs statt Klarnamen referenziert. Backups verschlüsselt.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Weitergabekontrolle: Alle Datenübertragungen via TLS 1.2+ (HTTPS, WSS). PostgreSQL-Verbindung TLS-verschlüsselt. API-Antworten ausschließlich über autorisierte Endpunkte.

Eingabekontrolle: Audit-Trails durch created_at- und updated_at-Felder in allen relevanten Tabellen. Server-Logs erfassen alle API-Anfragen (Endpunkt, User-ID, Zeitstempel, Status).

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Backup: Automatische tägliche Backups der Datenbank durch den Hosting-Provider. Aufbewahrung 30 Tage rollierend.

Disaster Recovery: Wiederherstellung der Daten aus Backups innerhalb von 24 Stunden möglich.

Verfügbarkeit: Ziel-Verfügbarkeit 99 % im Jahresmittel.

Schutz vor schädlichen Code: Abhängigkeitsverwaltung mit automatisierten Sicherheitsupdates (npm audit, Dependabot).

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

Datenschutz-Management: Regelmäßige Überprüfung der TOMs (mindestens jährlich). Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO wird geführt.

Incident-Response: Definierter Prozess zur Identifikation, Eindämmung und Mitteilung von Sicherheitsvorfällen. Meldepflicht innerhalb 72 Stunden gemäß Art. 33 DSGVO wird eingehalten.

Auftragskontrolle: Mit allen Subprozessoren bestehen AVVs nach Art. 28 DSGVO oder gleichwertige vertragliche Verpflichtungen.

5. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO)

Hinweis: Die hier dokumentierten TOMs entsprechen dem aktuellen Stand. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Bei Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau wird der Verantwortliche informiert.

Anlage 3 — Subprozessoren

Die aktuelle Liste eingesetzter Subprozessoren ist abrufbar unter:

www.pinkepinke.tools/subprozessoren.html

Auf dieser Seite werden Name, Anschrift, Verarbeitungszweck, Verarbeitungsort sowie die Rechtsgrundlage etwaiger Drittlandtransfers (DPF, SCC) für jeden Subprozessor offengelegt. Änderungen werden dem Verantwortlichen gemäß § 7 Abs. 2 dieses AVV vorab mitgeteilt.


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