Allgemeine Geschäftsbedingungen
PINKE PINKE — Angebote-via-Sprache-SaaS für Handwerksbetriebe.
Hinweis: PINKE PINKE richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Handwerker, Handwerksbetriebe). Verbraucher (§ 13 BGB) sind nicht Zielgruppe; eine Registrierung ist nur Unternehmern gestattet.
Inhalt
- Geltungsbereich, Vertragspartner
- Leistungsbeschreibung
- Vertragsschluss, Registrierung
- Testphase
- Preise, Zahlungsbedingungen
- Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
- Widerrufsrecht
- Pflichten des Kunden
- KI-gestützte Funktionen — Disclaimer
- Mustervorlagen für rechtliche Texte — Disclaimer
- Baudokumentation
- Verfügbarkeit, Wartung
- Haftung
- Datenschutz, Auftragsverarbeitung
- Änderungen der AGB
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen [FIRMA_NAME_VOLLSTÄNDIG] (im Folgenden „Anbieter" oder „PINKE PINKE") und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „PINKE PINKE" („Software", „Dienst").
- Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist nicht vorgesehen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- PINKE PINKE stellt dem Kunden eine webbasierte Software zur Erstellung von Angeboten im Fliesenleger- und Handwerksbereich zur Verfügung. Die Software ermöglicht insbesondere:
- Sprachbasierte Erfassung von Bauaufträgen (Voice-to-Text)
- Automatisierte Generierung von Angebotspositionen mittels regelbasierter und KI-gestützter Logik
- Verwaltung, Versendung und Archivierung erstellter Angebote als PDF
- Verwaltung von Firmenstammdaten und Preisen
- Verwaltung eines persönlichen Leistungskatalogs („Mein Katalog") mit selbst erstellten Positionen zur Wiederverwendung in zukünftigen Angeboten
- Baudokumentation zum jeweiligen Angebot (Fotos und Notizen mit Metadaten)
- Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie dem gewählten Tarif.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln und an technische Erfordernisse anzupassen, sofern hierdurch der vertraglich geschuldete Hauptzweck nicht beeinträchtigt wird. Zur Weiterentwicklung zählt insbesondere die kontinuierliche Pflege und Erweiterung des Standard-Leistungskatalogs.
- Der Kunde kann in den Einstellungen optional und freiwillig zustimmen, dass seine manuell erstellten Leistungspositionen in anonymisierter Form (ohne Firmenname, ohne Kundendaten, ohne Zuordnung zum Konto) zur Verbesserung des Standard-Leistungskatalogs verwendet werden. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Einzelheiten ergeben sich aus § 10b der Datenschutzerklärung.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung
- Der Vertrag kommt durch Auswahl eines Tarifs, vollständige Registrierung des Kunden über das Online-Formular und Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter zustande.
- Bei der Registrierung muss der Kunde wahrheitsgemäße Angaben machen, insbesondere zur Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigten und Kontaktdaten. Spätere Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen oder im Account zu pflegen.
- Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Unternehmereigenschaft.
§ 4 Testphase
- Der Anbieter kann eine kostenlose oder vergünstigte Testphase anbieten. Die Bedingungen der Testphase (Dauer, Funktionsumfang, Höchstanzahl an Angeboten) ergeben sich aus der entsprechenden Beschreibung bei Registrierung.
- Aktuell beträgt die Testphase 14 Tage und ist auf maximal 15 erstellte Angebote begrenzt.
- Wasserzeichen während der Testphase. Während der Testphase werden sämtliche durch die Software erzeugten Angebots-PDFs sichtbar mit dem Wasserzeichen „TESTVERSION" versehen. Diese Kennzeichnung wird auch dann angewendet, wenn das Angebot an Endkunden des Kunden weitergeleitet wird. Das Wasserzeichen entfällt automatisch, sobald die erste Vertragszahlung beim Anbieter eingegangen ist. Eine nachträgliche Entfernung des Wasserzeichens auf bereits erstellten Test-Angebots-PDFs ist nicht vorgesehen; der Kunde kann nach Ende der Testphase neue Angebote ohne Wasserzeichen erstellen.
- Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der Testfrist oder Erreichen der maximalen Angebotsanzahl. Eine automatische Umwandlung in einen kostenpflichtigen Tarif erfolgt nur, wenn dies bei Registrierung explizit vereinbart wurde.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, abrufbar unter www.pinkepinke.tools/preise. Aktuelle Tarife (jeweils netto, zzgl. 19 % MwSt., Stand [STAND_DATUM]):
- Plan 6 Monate — monatliche Abrechnung, ab 89 €/Zugang/Monat (Mengenrabatt: jeder weitere Zugang 69 €)
- Plan 12 Monate — Vorabzahlung, 888 € für 1 Zugang (entspricht 74 €/Zugang/Monat; Mengenrabatt: jeder weitere Zugang 57 €)
- Plan 24 Monate — Vorabzahlung, 1.440 € für 1 Zugang (entspricht 60 €/Zugang/Monat; Mengenrabatt: jeder weitere Zugang 47 €)
- Testphase. Mit Vertragsschluss startet eine kostenlose 14-tägige Testphase. Während der Testphase ist die Nutzung unentgeltlich, jedoch werden sämtliche im Rahmen der Software erzeugten Angebots-PDFs mit dem Wasserzeichen „TESTVERSION" versehen. Das Wasserzeichen entfällt automatisch, sobald die erste Vertragszahlung beim Anbieter eingegangen ist.
- Abrechnungsmodus. Nach Ablauf der Testphase erfolgt die Abrechnung je nach gewähltem Plan:
- Plan 6 Monate: Monatliche Abrechnung. Der Anbieter erstellt zu Beginn jedes Vertragsmonats eine Rechnung. Der Kunde ist an die Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten gebunden.
- Plan 12 / 24 Monate: Einmalige Vorabzahlung für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Anbieter erstellt zum Ende der Testphase eine Rechnung über den Gesamtbetrag.
- Zahlungsarten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung: Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag selbstständig auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Weitere Zahlungsarten werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt; in diesem Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert.
- Zahlungsziel. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig.
- Zahlungsverzug, Nachfrist, Sperrung und sofortige Fälligkeit der Restvergütung.
- Leistet der Kunde keine fristgerechte Zahlung, gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- Der Anbieter sendet dem Kunden in diesem Fall eine Zahlungsaufforderung per E-Mail an die hinterlegte Kontakt-Adresse, mit welcher der Kunde aufgefordert wird, den offenen Betrag innerhalb einer Nachfrist von achtundvierzig (48) Stunden ab Zugang der Aufforderung zu begleichen.
- Erfolgt innerhalb dieser 48-Stunden-Nachfrist kein Zahlungseingang, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich und ohne weitere Ankündigung zu sperren. Die Sperrung betrifft sämtliche Nutzerkonten des Kunden und erstreckt sich auf den Zugang zu Angebots-, Rechnungs- und Kundendaten.
- Sofortige Fälligkeit der Restvergütung beim Plan 6 Monate. Wird der Kunde wegen Zahlungsverzugs gemäß Abs. 3 gesperrt UND besteht zu diesem Zeitpunkt noch eine offene Mindestvertragslaufzeit (Plan 6 Monate), so wird die Vergütung für die verbleibende Mindestvertragslaufzeit sofort in einer Summe fällig. Der Anbieter stellt hierüber eine gesonderte Rechnung mit der Bezeichnung „Restbetragforderung gemäß § 5 Abs. 6 AGB" und einem Zahlungsziel von vierzehn (14) Tagen. Der Anspruch auf die Restvergütung berechnet sich aus der zum Zeitpunkt der Sperrung gültigen monatlichen Vergütung multipliziert mit der Anzahl der bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit verbleibenden Monate.
- Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht des Kunden für die gesamte Vertragslaufzeit unberührt. Der Vertrag bleibt bestehen; der Anbieter erbringt jedoch während der Sperrung keine Leistungen.
- Nach vollständigem Zahlungseingang wird der Zugang innerhalb eines Werktags automatisch wieder freigeschaltet — sofern keine Restbetragforderung gemäß Abs. 4 ausgesprochen wurde.
- Das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung bei fortgesetztem Zahlungsverzug (§ 6 Abs. 5) bleibt unberührt.
- Verzugszinsen und Schadensersatz. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Rechtsgeschäfte unter Unternehmern). Zusätzlich schuldet der Kunde bei Verzug die Geltendmachung von Inkasso-, Mahn- und Anwaltskosten nach gesetzlichen Grundsätzen.
- Aufrechnung. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten ist.
§ 6 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
- Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif (6, 12 oder 24 Monate) und beginnt mit dem ersten Tag nach Ablauf der 14-tägigen Testphase (siehe § 7) bzw. mit Eingang der ersten Vertragszahlung, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Automatische Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der gewählten Mindestvertragslaufzeit automatisch um eine weitere Vertragsperiode in der gleichen Länge (6, 12 oder 24 Monate, entsprechend dem ursprünglich gewählten Tarif), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien rechtzeitig gekündigt wird. Mit jeder Verlängerung wird die Vergütung entsprechend dem dann jeweils gültigen Tarif neu in Rechnung gestellt — beim Plan 6 Monate monatlich, bei den Plänen 12/24 Monate als Vorabzahlung.
- Kündigungsfrist Gesamtvertrag: Die ordentliche Kündigung des Gesamtvertrags muss spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit in Textform (E-Mail genügt) beim Anbieter eingehen. Geht die Kündigung verspätet ein, verlängert sich der Vertrag um die nächste Vertragsperiode. Die Kündigung des Hauptzugangs gilt als Kündigung des Gesamtvertrags und beendet sämtliche Zusatzzugänge zum gleichen Termin.
- Kündigung einzelner Zusatzzugänge. Hat der Kunde mehrere Zugänge gebucht, kann er einzelne Zusatzzugänge (alle Zugänge außer dem Hauptzugang) jederzeit zum Ende eines Kalendermonats mit einer Frist von vier (4) Wochen in Textform (E-Mail genügt) kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Kündigung beim Anbieter und endet zum darauf folgenden Monatsende. Mit Wirksamwerden der Kündigung reduziert sich die monatliche Vergütung entsprechend der dann gültigen Mengenstaffel; verbleibende Zugänge können dadurch in eine höhere Preisstufe rutschen, da der Mengenrabatt sich nach der Anzahl aktuell aktiver Zugänge richtet.
- Reduzierung bei Vorabzahlungs-Plänen (12/24 Monate). Bei den Plänen 12 Monate und 24 Monate ist die Reduzierung der Zugangsanzahl während der laufenden Mindestvertragslaufzeit nicht möglich, da die Vergütung für die gesamte Laufzeit bereits vorab gezahlt wurde. Eine Anpassung der Zugangsanzahl ist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit im Rahmen der Verlängerung möglich.
- Der Anbieter wird den Kunden spätestens 60 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit per E-Mail über die bevorstehende automatische Verlängerung sowie die Kündigungsfrist informieren („Erinnerungsmail").
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug gerät oder gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an hallo@pinkepinke.tools genügt) oder können über das Kunden-Dashboard erklärt werden.
- Nach Vertragsende werden die Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch wird vor Löschung ein Datenexport bereitgestellt.
§ 7 Widerrufsrecht / 14-Tage-Testphase
- Da PINKE PINKE sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB (diese gelten nur gegenüber Verbrauchern).
- Der Anbieter gewährt dem Kunden stattdessen freiwillig eine 14-tägige kostenlose Testphase ab Vertragsschluss. Diese Testphase erfüllt wirtschaftlich den Zweck einer Widerrufsfrist:
- Während der 14-tägigen Testphase kann der Kunde die Software in vollem Funktionsumfang nutzen, ohne dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird.
- Erzeugt der Kunde in der Testphase Angebote, so werden diese mit dem Wasserzeichen „TESTVERSION" versehen.
- Möchte der Kunde den Vertrag nicht fortsetzen, genügt es, die Zahlung nicht zu leisten. Mit Nichtzahlung innerhalb der Testphase bzw. der 48-Stunden-Nachfrist gemäß § 5 Abs. 6 endet der Vertrag ohne weitere Kosten oder Formalien für den Kunden. Eine ausdrückliche Kündigungserklärung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
- Eine separate Widerrufserklärung ist nicht nötig; alternativ kann der Kunde dem Anbieter auch formlos in Textform (E-Mail an hallo@pinkepinke.tools) mitteilen, dass er den Vertrag nicht fortsetzen möchte.
- Mit Eingang der ersten Vertragszahlung beim Anbieter endet die Testphase vorzeitig; ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde an die gewählte Mindestvertragslaufzeit gemäß § 6 gebunden. Das Wasserzeichen „TESTVERSION" entfällt automatisch.
- Die Testphase kann pro Kunde nur einmalig in Anspruch genommen werden. Eine erneute kostenfreie Testung bei Wiederabschluss eines Vertrages ist ausgeschlossen.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Software eingegebenen Daten — insbesondere personenbezogene Daten seiner eigenen Endkunden — rechtmäßig erhoben wurden und er befugt ist, sie an den Anbieter zur Verarbeitung im Rahmen dieses Vertrages weiterzugeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht:
- zur Erstellung rechtswidriger Inhalte
- zur automatisierten Massenanfrage in einer Weise, die die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigt
- zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder Reverse Engineering
- zum Wiederverkauf oder zur Bereitstellung an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Prüfung der mit der Software erstellten Angebote vor deren Versand an Endkunden.
§ 9 KI-gestützte Funktionen — Disclaimer
- Die Software nutzt zur Verarbeitung von Spracheingaben Verfahren der automatischen Spracherkennung (Speech-to-Text) sowie KI-gestützte Generierung zur Ableitung von Angebotspositionen.
- Diese Verfahren sind nicht fehlerfrei. Die Software kann Eingaben fehlinterpretieren, falsche Mengen oder falsche Positionen vorschlagen. Generierte Inhalte sind ausdrücklich als Vorschläge zu verstehen, nicht als rechtsverbindliche Angebote.
- Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der Software generierten Angebotspositionen vor dem Versand an Endkunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen. Eine Haftung des Anbieters für inhaltliche Fehler in generierten Angeboten ist nach Maßgabe von § 11 ausgeschlossen.
§ 10 Mustervorlagen für rechtliche Texte — Disclaimer
- Die Software stellt dem Kunden vorformulierte Standardtexte für die Verwendung im Geschäftsverkehr mit dessen eigenen Endkunden zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere: Anschreiben, Schlusstexte, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistungs- und Bindefristklauseln, Widerrufsbelehrungen nach Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB sowie das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB („Mustervorlagen").
- Die Mustervorlagen sind allgemeine Standardformulierungen, die dem zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung üblichen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung entsprechen. Sie ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung und keine Prüfung der Anwendbarkeit auf den konkreten Geschäftsfall des Kunden.
- Jede Mustervorlage trägt eine Versionskennung („Template-Version"), die im jeweils generierten PDF dokumentiert ist. Anhand dieser Versionskennung kann der Kunde nachvollziehen, welcher Textstand zum Zeitpunkt der Erstellung verwendet wurde.
- Der Anbieter ist bemüht, die Mustervorlagen bei Änderungen der Rechtslage zeitnah zu aktualisieren, schuldet jedoch keine Aktualisierung in Echtzeit. Zwischen Bekanntwerden einer rechtlichen Änderung (z. B. Inkrafttreten eines Gesetzes, höchstrichterliches Urteil, behördliche Anordnung) und der Bereitstellung einer aktualisierten Vorlage kann ein angemessener Zeitraum liegen, der für Sichtung, Anpassung und Tests erforderlich ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Mustervorlagen vor jeder Verwendung auf Aktualität, Vollständigkeit und Anwendbarkeit auf seinen konkreten Geschäftsfall zu prüfen oder durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen. Bei Zweifeln hat er anwaltlichen Rat einzuholen. Der Kunde kann die generierten Texte jederzeit vor dem Versand individuell anpassen oder durch eigene Texte ersetzen.
- Eine Haftung des Anbieters für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Anwendbarkeit der Mustervorlagen im Einzelfall ist nach Maßgabe von § 11 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die dem Kunden im Verhältnis zu seinen Endkunden daraus entstehen, dass eine Mustervorlage zum Zeitpunkt der Verwendung bereits durch eine geänderte Rechtslage überholt war oder im konkreten Einzelfall nicht passte.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Kunden über Änderungen der Rechtslage proaktiv zu informieren. Über grundlegende Updates der Mustervorlagen wird der Kunde innerhalb der Software (z. B. Hinweisbanner) informiert.
§ 11 Baudokumentation
- Die Software stellt eine Funktion zur Erfassung projektbezogener Dokumentation zur Verfügung („Baudokumentation" / „Baudoku"). Nutzer können zu jedem Angebot Fotos und Text-Notizen ablegen, die mit technischen Metadaten (Zeitstempel, GPS-Koordinaten, kryptografische Hash-Signatur) angereichert werden. Fotos werden serverseitig um ein sichtbares Wasserzeichen ergänzt.
- Der Nutzer bestätigt vor jedem Upload eines Fotos aktiv, dass die angezeigten Metadaten (Datum, GPS, Uploader-Identität) korrekt sind. Die Bestätigung wird mit IP-Adresse und Zeitstempel protokolliert.
- Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der hochgeladenen Inhalte allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Aufnahme und Speicherung der abgebildeten Personen, Gegenstände und Baustellenzustände berechtigt ist (Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, vertragliche Geheimhaltungspflichten, etc.).
- Das eingebrannte Wasserzeichen, der SHA-256 Hash und die Upload-Protokollierung sind technische Hilfsmittel zur Nachvollziehbarkeit. Sie stellen keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung dar. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die rechtliche Beweiskraft oder gerichtliche Anerkennung der Dokumentation. Die Beweiswürdigung obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gericht.
- Der Nutzer ist für die dauerhafte Sicherung seiner Baudokumentation selbst verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt einen regelmäßigen Export wichtiger Dokumentationen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Löschung des zugehörigen Angebots werden die Baudoku-Inhalte gemäß § 12 und der Datenschutzerklärung gelöscht.
- Der Anbieter behält sich vor, offensichtlich rechtswidrige Inhalte (z. B. pornografische, gewaltverherrlichende oder strafrechtlich relevante Darstellungen) zu entfernen und entsprechende Nutzerkonten zu sperren.
§ 12 Verfügbarkeit, Wartung
- Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel an, jeweils gemessen am Übergabepunkt zum Internet des Hosting-Providers. Geplante Wartungsfenster und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Probleme von Drittanbietern (z. B. Hosting, KI-Anbieter) sind hiervon ausgenommen.
- Der Anbieter kann Wartungsarbeiten durchführen und wird dies, wenn möglich, mit angemessenem Vorlauf ankündigen.
§ 13 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung — insbesondere für leichte Fahrlässigkeit ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — ausgeschlossen.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten Dritter (insbesondere seiner eigenen Endkunden) verarbeitet, schließt der Anbieter mit dem Kunden den als Anlage zu diesen AGB beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der AVV ist integraler Bestandteil dieses Vertrages und wird mit Vertragsschluss verbindlich vereinbart.
§ 15 Änderungen der AGB
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB sowie den AVV zu ändern, sofern die Änderung sachlich gerechtfertigt ist (z. B. Anpassung an geänderte Rechtslage, technische Weiterentwicklung).
- Der Anbieter wird den Kunden über geplante Änderungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten in Textform informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Der Anbieter wird in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
- Bei Widerspruch ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderungen außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte für nicht mehr erbringbare Leistungszeiträume anteilig erstattet.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Stand: [DATUM_LETZTE_ÄNDERUNG] · Version: [VERSION_z.B._1.0]